Rente
Das Renteneintrittsalter in der Republik Moldau beträgt 63 Jahre für Männer und 61 Jahre für Frauen (und steigt jedes Jahr um 6 Monate, bis es im Jahr 2028 63 Jahre erreicht). Ab dem 1. Juli 2017 wird die Regelaltersrente für Frauen, die 5 oder mehr Kinder bis zum Alter von 8 Jahren geboren und erzogen haben, um 3 Jahre gekürzt.
Um Anspruch auf eine Vollrente zu haben, müssen Arbeitnehmer 34 Beitragsjahre zurückgelegt haben. Eine Teilrente wird gewährt, wenn der Arbeitnehmer mindestens 15 Beitragsjahre geleistet hat.
Die Altersrente wird lebenslang ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Rentenvoraussetzungen gewährt, wenn der Antrag und die erforderlichen Unterlagen innerhalb von 90 Tagen nach diesem Zeitpunkt eingereicht werden. Die Höhe der Rente berechnet sich aus 1,35 % des versicherten monatlichen Durchschnittseinkommens mal der gesamten Beitragszeit.
Leistungen für Angehörige/Hinterbliebene
In Moldawien werden Hinterbliebenenrenten an Familienangehörige gezahlt, wenn die verstorbene Person eine Alters- oder Invaliditätsrente bezog oder die Voraussetzungen für den Bezug einer Invaliditätsrente erfüllte.
Hinterbliebenenrenten werden den folgenden Personen als Prozentsatz der Invaliditäts- oder Altersrente gewährt, auf die der Verstorbene Anspruch hatte:
- Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder, wenn sie sich in einer Vollzeitausbildung (Sekundarstufe, Fachschule oder Hochschule) befinden, bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres zu einem Satz von 75 % pro Kind, mindestens jedoch in Höhe der Sozialleistung bei Verlust des Unterhaltspflichtigen
- Der überlebende Ehegatte, der zum Zeitpunkt des Todes des Unterhaltspflichtigen oder innerhalb von 5 Jahren danach im Rentenalter oder schwer oder schwerstbehindert war, mindestens 15 Jahre mit dem Verstorbenen verheiratet war und nicht wieder geheiratet hat, zu einem Satz von 50 %.
- Der überlebende Ehegatte oder der Vormund, der für die Kinder des verstorbenen Unterhaltspflichtigen unter 3 Jahren während der Arbeitslosigkeit oder des Elternurlaubs sorgt, zu 50 %.
Leistungen bei Invalidität
Die Nationale Sozialversicherungsanstalt der Republik Moldau gewährt den Versicherten Invaliditätsrenten. Ein Versicherter hat Anspruch auf eine Invaliditätsrente, wenn bei ihm eine Invalidität aufgrund eines allgemeinen Leidens, eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit diagnostiziert wurde.
Personen mit einer schweren oder mittelschweren Behinderung aufgrund einer allgemeinen Erkrankung haben Anspruch auf eine Invaliditätsrente, wenn sie die erforderliche Beitragszeit erfüllen, die sich nach ihrem Alter zum Zeitpunkt der Diagnose der Behinderung richtet:
- Bis zum Alter von 23 Jahren - 2 Jahre
- Alter 23 bis 29 Jahre - 4 Jahre
- Alter 29 bis 33 Jahre - 7 Jahre
- Alter 33 bis 37 Jahre - 10 Jahre
- Alter 37 bis 41 Jahre - 13 Jahre
- Über 41 Jahre - 15 Jahre
Die durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursachte Invaliditätsrente wird unabhängig von der Dauer der Beitragszeit ermittelt.