Rente
Die Arbeitsgesetze in der Dominikanischen Republik sehen vor, dass Arbeitnehmer Anspruch auf eine Altersrente (pensión por vejez) haben, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllen:
- Der Arbeitnehmer ist 60 Jahre alt und hat mindestens 360 Monate (30 Jahre) an Beiträgen geleistet.
- Der Arbeitnehmer hat jede Erwerbstätigkeit aufgegeben.
Wenn der Kontostand ausreicht, um die monatliche Mindestaltersrente zu finanzieren, hat der Versicherte zwei Möglichkeiten der Auszahlung: den Kauf einer preisindexierten Rente oder eine programmierte Entnahme. Reicht das Kontoguthaben nicht aus, wird ein Pauschalbetrag des Kontoguthabens ausgezahlt.
Leistungen für Angehörige/Hinterbliebene
Um Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente(pensión por sobrevivencia) zu haben, muss der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes eine Alters- oder Invaliditätsrente erhalten oder Anspruch darauf gehabt haben.
Anspruchsberechtigt sind die Witwe/der Witwer oder der Lebenspartner sowie unverheiratete Kinder unter 18 Jahren (21 Jahre bei Vollzeitstudenten, keine Altersgrenze bei Behinderten).
Die Hinterbliebenenrente beläuft sich auf 60 % des durchschnittlichen indexierten versicherten Verdienstes des Verstorbenen in den letzten drei Jahren. Die Lebensversicherung stockt das individuelle Konto des Verstorbenen auf, wenn das Guthaben unter dem für die Finanzierung der Hinterbliebenenrente erforderlichen Mindestbetrag liegt.
Leistungen bei Invalidität
Um Anspruch auf eine Invaliditätsrente(pensión por discapacidad) zu haben, muss die versicherte Person zu mindestens 66,7 % erwerbsgemindert sein und die Leistungen bei Krankheit ausgeschöpft haben. Die Invalidität muss auf eine chronische Krankheit oder einen nicht arbeitsbedingten Unfall zurückzuführen sein.
Versicherte, die Anspruch auf eine Invaliditätsrente haben, erhalten 60 % ihres durchschnittlichen indexierten versicherten Verdienstes in den drei Jahren unmittelbar vor Beginn der Invalidität. Die Invaliditätsrente wird durch die Invaliditätsversicherung finanziert, die von einer Versicherungsgesellschaft bis zur Pensionierung oder zum Tod abgeschlossen wird. Die Versicherungsgesellschaft zahlt außerdem bis zur Pensionierung oder zum Tod einen monatlichen Beitrag auf das individuelle Konto des Versicherten ein.
Der Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente muss bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit festgestellt werden (ein medizinisches Gremium bestimmt den Grad der Behinderung). Unfälle, die sich auf dem Weg zur und von der Arbeit ereignen, sind ebenfalls versichert.